Um unser Geld- und Wirtschaftssystem verstehen zu können, ist es unbedingt nötig die Grundlagen und Regeln unserer Geldordnung zu kennen. Der erste Teil dieser Serie befasste sich mit der Geldmenge M0, dem Zentralbankgeld.

<link _blank>(Hier gehts zum ersten Teil)

In diesem Teil geht es um unsere Euro-Münzen. Sind Münzen Zentralbankgeld und/oder nur gesetzliche Zahlungsmittel? Diese Frage wird geregelt durch verschiedene Rechtsvorschriften der europäischen Währungsunion und das deutsche Münzgesetz (MünzG). Innerhalb der europäischen Währungsunion zählen die Euro-Münzen, egal von welchem Land sie ausgegeben wurden als gesetzliches Zahlungsmittel.

Sondermünzen, wie zum Beispiel die deutsche 10-Euro-Gedenkmünzen gelten nur innerhalb des emittierenden Landes als gesetzliches Zahlungsmittel. Sie enthalten ca. eine halbe Unze  Silber (Preis z. Zt.  ca. € 6,00 – 7,00). Den Reiz dieser Gedenkmünzen macht aus, dass sie auf der einen Seite zum Einkaufen benutzt werden können, andererseits aber auch einen gewissen Materialwert besitzen. Kommt es zu einer massiven Geldentwertung bleibt wenigstens der Materialwert der Münze erhalten, der dann natürlich auch weitaus höher als der Nennwert von € 10,00 sein kann. Es ist übrigens auch möglich, dass Sondermünzen teurer verkauft werden als der aufgeprägte Nennwert. Sollte der Silberpreis demnächst tatsächlich stark ansteigen, - wie von vielen Experten prognostiziert, so hat unser Finanzminister Peer Steinbrück das Recht, die Silberzehner auch für 20, 100 oder vielleicht sogar eintausend Euro zu verkaufen. Das Bundesministerium der Finanzen kann also für Gedenkmünzen einen über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis verlangen. In diesem Zusammenhang ist es übrigens interessant, dass Sie bei ebay mit dem Verkauf der Gedenkmünzen leicht eine Eigenkapitalrendite von 25 – 50 Prozent „erwirtschaften“ können. 10-Euro-Gedenkmünzen erzielen auf dieser Plattform für gewöhnlich Verkaufsergebnisse im Bereich von mindestens 12 bis 15 Euro.

Euro-Banknoten und Euro-Münzen unterliegen einer gesetzlichen Annahmepflicht innerhalb der Länder, die der europäischen Währungsunion beigetreten sind. Grundsätzlich müssen sie also zur Bezahlung akzeptiert werden. Doch es gibt auch Ausnahmen. Händler können zum Beispiel die Annahme großer Scheine verweigern (man sieht häufig einen entsprechenden Hinweis an Tankstellen), um die Wechselgeldhaltung niedrig zu halten. Ein weiterer Grund für die Ablehnung großer Scheine besteht sicherlich in der Angst vor Falschgeld.

Grundsätzlich sollte der zur Zahlung verwendete Geldschein immer in einem gesunden Verhältnis zur gekauften Ware stehen. Es ist durchaus legitim, wenn zum Beispiel ein kleiner Kiosk die Annahme eines großen Scheins für die Zahlung einer BILD-Zeitung verweigert. Geschäfte müssen sich also nicht als Wechselstube missbrauchen lassen, denn für diese Aufgabe stehen unter anderem Banken und Sparkassen bereit.

Auch die Annahmepflicht für Münzen ist in einer Rechtsvorschrift nach einer EG-Verordnung klar geregelt. Bis zu 50 Münzen (ohne Wertangabe) müssen in Geschäften akzeptiert werden. Von der Bundesrepublik Deutschland ausgegebene Gedenkmünzen müssen bis zu einem Wert von € 100,- akzeptiert werden. Aber auch hier gilt: mehr als 50 Münzen muss niemand als Bezahlung akzeptieren.

Wie sieht das in der Praxis aus? Ich habe es ausprobiert. In der letzten Woche war ich mit einer frischen 2009er 10-€-Gedenkmünze unterwegs und habe in verschiedenen Geschäften versucht, damit zu bezahlen. Erste Stationen waren ein Lebensmittelgeschäft und eine Bäckerei. Der Versuch den Silberzehner als Zahlungsmittel einzusetzen war in diesen Geschäften ein sehr unangenehmes Erlebnis. Sehr interessiert und ungeduldig genervt schauten mich die vielen Menschen in der Schlange an, als die Kassiererin staunend die Münze entgegen nahm und laut fragte: „Was ist das denn? Da weiß ich aber nicht, ob ich „das“ annehmen darf. Komische Sache.“ Per Telefon wollte sie sich beim Filialleiter informieren, - doch ich hatte Glück, die Dame hinter mir in der Schlange klärte die Frau an der Kasse über die Münze auf und wollte sie mir sogar gegen einen 10-€-Schein tauschen. Aber ne, ne, meinen schönen Burg-Altona-Zehner wollte ich ja gar nicht hergeben und bezahlte die Erdbeermarmelade mit einem herkömmlichen Zweier.

Die Verkäuferin in der angrenzenden Bäckerei wurde richtig böse, als ich mit meinem Silberzehner bezahlen wollte. Sie erklärte mir unverblümt, dass ich doch mein Falschgeld woanders ausgeben solle und wollte partout mit mir kein Geschäft machen. Am nächsten Tag waren zwei Fast-Food-Restaurants und eine Tankstelle die Opfer meines monetären Silberangriffs. Auch hier Fehlanzeige, - obwohl an der Tankstelle ein anderer Kunde ganz begeistert einen Gorch-Fock-Zehner aus dem Portemonnaie kramte und die Kassiererin ebenfalls darüber informierte, dass es sich bei unseren schönen Münzen um gesetzliche Zahlungsmittel handele.

Doch es gab auch Erfolgserlebnisse: In einem Supermarkt gab es keine Probleme an der Kasse, und auch eine weitere Tankstelle und ein Kiosk wollten begeistert meinen Silberzehner akzeptieren. Insgesamt haben von elf Geschäften sechs die Annahme kategorisch bis bösartig verweigert, ein Verkäufer ließ sich zur Annahme überreden und in vier Geschäften funktionierte das Bezahlen mit der Gedenkmünze mehr oder weniger problemlos. Theorie und Praxis klaffen halt manchmal etwas auseinander. Meinen schönen Silberzehner habe ich übrigens jedesmal behalten, nachdem ich die Verkäuferinnen und Verkäufer darüber aufgeklärt hatte, dass mein Einkauf nur ein Test sei.

Alle Euro-Münzen sind also gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland, wobei unsere 10-Euro-Gedenkmünzen im Ausland nicht akzeptiert werden müssen. Ausnahme sind hierbei die 2-Euro-Gedenkmünzen. Sie sind in allen Ländern, die den Euro eingeführt haben gesetzliche Zahlungsmittel und müssen im Zahlungsverkehr angenommen werden. Des Weiteren lässt der Bund von Zeit zu Zeit Goldmünzen mit einem Nennwert von € 100,00 prägen. Die nächste wird am 1. Oktober 2009 mit dem Motiv "UNESCO-Welterbe"  ausgegeben. Diese Münze besteht aus einer halben Unze Feingold (15,55 g / 999,9 Au). Der offizielle Ausgabepreis wird sich nach dem dann aktuellen Goldpreis richten. Bitte benutzen Sie diese Münze nicht zum Einkaufen, denn das würde sicherlich ein großes Verlustgeschäft werden.
 
Seit dem 8. Juli 1950 hat die Bundesregierung das Recht der Münzhoheit. Zuvor lag es bei der Bank deutscher Länder. In der europäischen Währungsunion haben alle Staaten dieses Recht behalten. Die Staaten verkaufen ihre geprägten Münzen an die europäische Zentralbank (EZB) zum aufgeprägten Nennwert. Für die Staaten ist das ein Geschäft, denn der Nennwert der Münzen liegt in der Regel über den Prägekosten. Die Staaten erzielen also mit der Prägung von Münzen einen Geldschöpfungsgewinn (Seignorage). Allerdings sind die Münzbestände der EZB und aller Geschäftsbanken auf 10% der umlaufenden Münzen beschränkt. Sind die Münzlager der EZB und Geschäftsbanken (Nicht-Zentralbanken NZBs) voll, so muss die EZB keine neuen Münzen der Staaten ankaufen. Die EZB verkauft die Münzen zum Nennwert weiter an die Kreditinstitute und somit sind unsere Münzen für die Zentralbank nur ein durchlaufender Posten und zählen nicht zum Zentralbankgeld.

Der Bundesregierung ist es rechtlich auch erlaubt, mit einer Einlösungsfrist von 6 Monaten alle deutschen Euro-Münzen außer Kurs zu setzen. Aber keine Angst, Sie müssen laut Gesetz rechtzeitig im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger und in überregionalen Tageszeitungen darüber informiert werden.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch einen Link empfehlen, der die Geschichte des legendären Geldfälschers Farinet aus der Schweiz erzählt:

http://www.humane-wirtschaft.de/02-2006/wottreng_der-geldfaelscher-farinet.pdf

Hier geht es zum Münzgesetz: http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html

Fortsetzung folgt ...

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